Chorsingen ist Teamarbeit. Unser gemeinsames musikalisches Erlebnis gelingt besonders dann, wenn sich alle mit Engagement und Freude einbringen. Diese Chorvereinbarung ergänzt unsere Statuten und
soll helfen, unsere Zusammenarbeit klar, fair und transparent zu gestalten. So schaffen wir eine gute Atmosphäre und sichern die Qualität unserer Musik.
1. Musikalische Leitung
Die musikalische Leitung obliegt der Chorleitung. Diese besteht aus dem jeweiligen Dirigenten/der jeweiligen Dirigentin des Vereins. Sie ist verantwortlich für
- das Auswählen und die Interpretation der Chorliteratur,
- das Planen und das Gestalten der Probenarbeit,
- das Besetzen der Stimmgruppen,
- das Zusammenstellen von Ensembles und
- das Fixieren der Aufstellungen für Auftritte.
Die Chorleitung sorgt dafür, dass das Niveau unseres Chores kontinuierlich gefördert wird.
2. Teilnahme an Proben
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Regelmäßige Teilnahme: Chorsingen ist eine gemeinsame Aktivität. Jede Stimme zählt und ist Teil des Ganzen. Deshalb bitten wir, Probentermine (wöchentliche Proben, jährliches
Probenwochenende, Zusatzproben, Probentage) als verbindlich zu betrachten. Durch eine möglichst vollständige Anwesenheit der Chormitglieder und eine beständige, aktive Mitarbeit aller können
wir unsere Chorliteratur umfassend einstudieren, unseren Chorgesang kontinuierlich weiterentwickeln und erlernte Lieder in Evidenz halten.
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Abmeldung: Da jedes Mitglied mit seiner Stimme einen wichtigen Beitrag bei den Proben leistet, fehle ich so wenig wie möglich. Chorsingen gelingt nur im Miteinander! Wenn ich
bei einer Probe verhindert bin, melde ich mich möglichst frühzeitig beim Listenführer ab. Bei den letzten Proben (6 Wochen) vor Auftritten informiere ich zusätzlich auch die Chorleitung.
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Mindestanwesenheit: Die Anwesenheitslisten werden vor Auftritten und zum Jahresende ausgewertet. Falls meine Anwesenheit im Laufe eines Jahres weniger als 70 % beträgt, werde
ich zu einem Gespräch mit Vorstandsmitgliedern und der Chorleitung eingeladen. Gemeinsam besprechen wir, wie es für mich und den Chor gut weitergehen kann.
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Ruhendstellung der aktiven Mitgliedschaft: Laut Statuten können aktive Mitglieder über Antrag an den Vorstand das Ruhen der aktiven Mitgliedschaft beantragen. Dies bedarf der
Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer.
3. Vorbereitung zwischen den Proben
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Übungsmaterial: Mit dem im internen Bereich der Homepage angebotenen Übungsmaterial (z.B. Capella-Dateien, gesungene Audio-Dateien u. dgl.) haben wir die Möglichkeit, unsere
Lieder auch zwischen den Proben eigenständig zu üben. Wir bemühen uns, dieses Angebot reichlich zu nutzen. Sicheres tonales und rhythmisches Beherrschen der Lieder sind ein wertvoller Beitrag
für gemeinsame Chorproben. Es ermöglicht uns ein schnelleres Fortschreiten und die Konzentration auf die musikalische Gestaltung der Lieder. Bei Fragen oder Schwierigkeiten helfen die
Mitglieder des Vorstandes gerne weiter.
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Aufträge der Chorleitung: Im Interesse der Chorgemeinschaft befolgen wir die Anweisungen der Chorleitung (z.B. Lernen von Texten, Üben bestimmter Stellen, …).
4. Teilnahme an Auftritten
- Auftritte sind Höhepunkte unseres Chorjahres. Sie leben davon, dass wir gemeinsam gut vorbereitet auf der Bühne stehen. Laut Statuten ist die Mitwirkung grundsätzlich verpflichtend. Mit der
engagierten Teilnahme drücken wir unsere Wertschätzung den anderen Sänger:innen gegenüber aus.
- Sobald ich weiß, dass ich an einer Aufführung nicht teilnehmen kann, melde ich das unverzüglich der Chorleitung.
- Sollte sich zeigen, dass sich jemand auf einzelne Werke (noch) nicht ausreichend vorbereitet hat, entscheidet die Chorleitung, ob eine Teilnahme sinnvoll und für den Gesamteindruck des Chores
stimmig ist. In solchen Fällen kann auf einzelne Stücke verzichtet oder die gesamte Teilnahme ausgesetzt werden. Diese Entscheidungen werden stets respektvoll und im Sinne der musikalischen
Qualität getroffen.
5. Aufnahme als aktives Mitglied
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Gastsänger:innen: Sich in einem Chor zurechtzufinden braucht Zeit. Auf ein Vorsingen verzichten wir daher bewusst. Die Entscheidung über die gesangliche Qualifizierung einer
Gastsängerin bzw. eines Gastsängers erfolgt daher in der Regel erst im Nov./Dez. jedes Kalenderjahres durch die Chorleitung. Wenn weniger als ca. 20 Proben besucht wurden, kann der Status als
Gastsänger:in um ein Jahr verlängert werden.
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Aufnahmegespräch: Im Rahmen eines Gespräches zwischen der Chorleitung, Vorstandsmitgliedern und dem/der Gastsänger:in werden sämtliche offenen Fragen besprochen. Danach kann
vom Vorstand die Aufnahme bei der nächsten Jahreshauptversammlung beantragt werden.
Neben dem Singen leben wir auch eine aktive Gemeinschaft. Die Chorgemeinschaft freut sich, wenn wir uns mit unseren Ideen, Talenten und helfenden Händen aktiv einbringen. Gemeinsam gestalten wir
unser Chorleben bunt und lebendig. Chor kann man nicht alleine.